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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Verkehrsleitkegel und Wind | 3 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 446040 | ||
Datum | 10.12.2007 16:29 MSG-Nr: [ 446040 ] | 3863 x gelesen | ||
Hallo Onno, maßgeblich sind hier die "Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel" kurz: "TL-Leitkegel", welche durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Zusammenarbeit mit der Industrie im Auftrag des Bundesver- kehrsminsteriums erarbeitet wurden. Die TL-Leitkegel gelten jetzt bereits schon seit 1994 für den Bereich der Bundesfernstaßen (d.h. Bundestraßen und Autobahnen). (TL-Leitkegel sind vollständig retroreflektierend, meist mit schwerem Fuß und natürlich mit der BASt-Prüfnummer versehen. Innerstädtisch werden meist TL-Leitkegel in 50 cm Höhe verwendet auf Autobahnen sind die TL- Leitkegel aber 75 cm hoch.) In den TL.Leitkegeln sind u.a. auch die Prüfungsverfahren im Rahmen der Eignungsprüfung beschrieben, Lapitel 4.4 spricht hier von der Standfestig- keitsprüfung. Ich habe für Dich einmal in der Tabelle nachgesehen. Die von Dir beschrieben Leitkegel in 50 cm Höhe gibt es auch in zwei Gewichtsklassen, nämlich II und III. Die Gewichtsklasse II wird mit einer horizontalen Prüfkraft von 5,6 N und die Gewichtsklasse III von 7 N getestet. Bei diesen Kräften darf der Leitkegel nicht umfallen und muss nach Wegnahme der Kraft selbständig wieder in seine ursprüngliche Postion zurückkehren. Leider kann ich Dir keine Windlast aus diesen Angaben berechnen, aber vielleicht helfen Dir diese Angeben ja schon etwas weiter. Übrigens muss Dir der Hersteller (Verkäufer) den BASt-Prüfbericht zu den von Dir gekauften Leitkegeln als vollständige Kopie aushändigen - frag ihn doch einmal danach. Viele Grüße Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | ||||
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