Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Martinshorn bzw. amerik. Signal | 22 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 446894 |
Datum | 13.12.2007 22:25 MSG-Nr: [ 446894 ] | 7902 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Sondersignal
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Strassenverkehrzulassungsordnung
1. Du hast recht. In der DDR war auf Einsatzfahrzeugen eine Sirene zulässig. Laut Einigngsvertrag mußte sie bis 1992 jedoch durch das Zweiklangsignal ersetzt werden.
2. In der StVZO ist eindeutig geregelt, dass Sirenen als SoSi nicht zulässig sind. Dort steht ebenfalls, dass hierzu keine Ausnahmen genehmigt werden dürfen.
3. Die SoSi-Anlagen in Erfurt erzeugen (elektronisch) das in der DIN 14610 genau beschriebene Zweiklangsignal. Sie können jedoch zusätzlich auch andere Signale oder Sprachdurchsagen. Das "Sirenensignal" soll zur Warnung der Bevölkerung eingsetzt werden, ähnlich wie z. B. bei der "Hörmann-Kugel".
4. Leider wurden die Anlagen in der Vergangenheit teilweise nicht "rechtskonform" eingesetzt.
PS:
Für interessierte: Das Sirenensignal als Sosi wurde bei der Änderung der StVZO im Jahr 1956 in Deutschland abgschafft.
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