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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik132 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg446950
Datum14.12.2007 12:20      MSG-Nr: [ 446950 ]83801 x gelesen
Infos:
  • 12.12.07 "Gemeinde soll bezuschussen" (ON-Artikel)

  • Geschrieben von Michael WeyrichWarum darf ein Hobby nicht mit einer öffentlichen Einrichtung verbunden sein? Ich sehe den Vergleich durchaus als legitim an, auch andere Hobbys kosten Geld.

    Ein Hobby mache ich für mich. Wenn ich es morgen nicht mehr ausübe, dann ist das eben so.

    Feuerwehr ist ein Dienst den wir ehrenamtlich auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift leisten. Und die Leistung dieses Dienstes muß durch die Gemeinde als Pflichtaufgabe sicher gestellt werden.

    Das ist der Unterschied.
    Wenn ich mir im Fußballverein keine neuen Schuhe auf eigene Rechnung kaufen will, dann spiele ich eben nicht mehr mit. Wenn das alle Spieler machen, dann wird die Mannschaft eben aufgelöst.
    Bei der Feuerwehr sieht das doch dezent anders aus...


    Geschrieben von Michael WeyrichDann sieh es eben in Sachen Führerschein nicht als Hobby sondern als Beruf.

    Mit einem Beruf verdiene ich Geld. Im Zweifel sind das dann sogar Werbungskosten.
    Bei der Feuerwehr ist es nichts dergleichen. Ich gebe meine Freizeit dafür (Ausbildung, Fortbildung, Einsatz) unentgeltlich hin. Das muß reichen.


    Geschrieben von Michael WeyrichWarum sollte er nicht auf die Idee kommen? Was machen Fördervereine oder private Spender, die z.B. der öffentlichen Einrichtung "Grundschule" eine Spende zukommen lassen? Sind das auch alles Idioten? Warum nicht auch der Feuerwehr was spenden? Das ist nichts anderes.

    Eine Spende könntest Du immerhin wieder steuerlich geltend machen. Wäre für mich aber dennoch kein Grund, die FE C(E) selbst zu bezahlen.


    Geschrieben von Michael WeyrichAber nochmal zum Führerschein. Klar ist, dass die Gemeinde als Träger in der Feuerwehr in der Pflicht ist, für passende Ausbildung zu sorgen. Klar ist, dass dazu, wenn es eben nicht genügend Feuerwehrmitglieder mit LKW-Führerschein gibt, auch die Führerscheinausbildung zählt. Es ist aber ebenso klar, dass man mit der "Brechstange" der vollen Kostenübernahme manchmal weniger erreicht als mit passenden Kompromissen.

    Wieso muß ich was erreichen. Dann geht eben irgend wann ein Fax an Leitstelle und KBM, daß die Einsatzbereitschaft durch die in der Vergangenheit nicht in ausreichender Zahl ausgeführte Fahrerausbildung nicht mehr gewährleistet werden kann und die AAO geändert werden muß.

    Die Gemeinde will doch etwas von uns. Nicht wir von der Gemeinde.

    Das selbe gilt für PSA, Geräte, Lohnausfallkosten,...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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