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Thema | Fachleute: Trügerische Sicherheit II | 24 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 447113 | ||
Datum | 14.12.2007 19:02 MSG-Nr: [ 447113 ] | 6124 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Tiedemann Geschrieben von FUK an mich per eMail Sie müssen mindestens die Notwendigkeit anmelden, notfalls remonstrieren! Und wetten, dass noch längst nicht jeder Richter (geschweige denn StA) das gleich "harmlos" sieht, wenn fachlich kompletter Unsinn gemacht wird? Was ist bei größeren (Personen-)Schäden mit ggf. zivilen Nebenklägern? Da wiegen sich zu viele in trügerischen Sicherheiten! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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