Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Fallversuche mit Kernmanteldynamikseil und Feuerwehrleine | 73 Beiträge |
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 447636 |
Datum | 18.12.2007 10:54 MSG-Nr: [ 447636 ] | 27804 x gelesen |
Hi,
Geschrieben von Hanswerner KöglerMit der Kernaussage kannst Du Anwärter erschrecken, aber keine Probleme lösen.
Die Fw interessiert doch, wo die Grenze der Feuerwehrleine zur Abstusi ist.
Darf man z.B. ein Dach damit von Schnee befreien ... oder nicht?
Die Kernaussage an die ich mich erinnere ist: Du darfst "Halten" aber nicht gegen Absturz sichern.
Mich interessiert reichlich wenig ob die Leine nach 2m, 4m oder 5m mit 66kg, 80kg oder 110kg Person daran reißt, da ich im Einsatzfall so etwas nur sehr schlecht kontrollieren kann und dann für den Fall der Fälle sowie "vernünftiges Material" benötigen würde. Stand der Technik ist nun mal das Du Dich "nur" mit der FW-Leine nicht gegen Absturz sichern darfst. Also warum lange rum Diskutieren und ?wenn? und ?aber? in den Raum stellen? Von den ?wenn? und ?aber? bleibt dann bei 80% der FW-Leute hängen, dass man es doch darf. Nur dass dazu ?spezielle? Bandfalldämpfer, bestimmte Voraussetzungen, Mindestfallhöhen und ein max. Körpergewicht (abhängig von der Fallhöhe) notwendig ist, daran kann sich dann keiner mehr erinnern...
Sehe da keinen Sinn drin.
Gruß, Eric
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www.ff-vohwinkel.de
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