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Thema | Fahrzeugführer auf einem Truppfahrzeug | 59 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 447938 |
Datum | 19.12.2007 14:38 MSG-Nr: [ 447938 ] | 21586 x gelesen |
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Hallo!
Geschrieben von Thomas WeegeUnd was ist wenn das Truppfahrzeug alleine z.B. in die Nachbargemeinde angefordert wird?
Wenn das Truppfahrzeug ein Fahrzeug wie RW oder GW-xyz ist, erfordert die Bedienung des Fahrzeugs und seiner Gerätschaften i.d.R. eine entsprechend ausgebildete Mannschaft. Zur effektiven Vornahme der Geräte sind sicher mehr als nur die 3 Mann der Truppbesatzung erforderlich. Aus dem Grunde bekommt die Nachbargemeinde das Truppfahrzeug nur mit Mannschaft, sprich einem extra LF / TLF / MTW. Und dann gilt Truppfahrzeug = Truppführer, Staffel- oder Gruppenfahrzeug = Gruppenführer.
Grüße vom Niederrhein
Mario
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