Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neues aus Berlin... | 19 Beiträge |
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 448187 |
Datum | 20.12.2007 11:19 MSG-Nr: [ 448187 ] | 5155 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Ich habe die aktuelle Ausgabe der Feuerwehr-BRAVO, in der geschrieben wird, dass die neuen NEF Sprinter sein werden. Allerdings dürften die neue Ausgabe noch nicht alle haben.
Dazu allerdings noch einige Fragen:
1. In der Auflistung der Rettungsfahrzeuge vermisse ich die beiden NAW auf LKW-Fahrgestell. Wurden diese Fahrzeuge inzwischen ausgemustert oder ist dies ein Fehler?
2. Es wurde geschrieben, dass auf Anweisung des Notarztes das NEF dem RTW folgt, damit der Notarzt Zugriff auf Geräte oder Medikamte hat, die nur auf dem NEF mitgeführt werden. Heisst das, dass RTW und NEF auf dem Transport anhalten müssen und das Medikament vom NEF geholt werden muss, wenn es gebraucht wird? Dass in Berlin auf RTW keine Medikamente mitgeführt werden, ist bekannt, aber wäre es da nicht besser, man würde den Medikamentenkoffer auf dem RTW mitnehmen, wenn der Transport durch den NA begleitet wird?
3. Es ist vorgesehen, die NAW als NEF einzusetzen, d.h. in diesen Fahrzeugen keine Transporte mehr durchzuführen, bis genügend NEF da sind. Dies wurde auch in Hamburg so gehandhabt, als dort auf Rendezvous-System umgestellt wurde. Was passiert aber dann mit den NAW. Werden diese abgerüstet und als RTW weiterverwendet? Nachteil wäre da, dass auf diesen Fahrzeugen kein Tragestuhl mitgeführt wird, wie er aus Berliner Sicht unabdingbar ist.
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