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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuerbonus für Ehrenamtliche | 8 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 448744 | ||
Datum | 22.12.2007 12:34 MSG-Nr: [ 448744 ] | 7716 x gelesen | ||
Hallo, es hat mit Vereinen nicht direkt etwas zu tun, sondern dreht sich um die Aufwandsentschädigung. Sie wurde auf nebenberuflichen Vereinsvorstände erweitert, so das auch sie jetzt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 500.- ? nicht versteuern müssen. Für Ausbilder, Übungsleiter, Betreuer ist die Obergrenze auf 2100.- ? erhöht worden. Für weitere Infos lese man(n) den § 3 Nr 26 EStG Gruß Heinrich | ||||
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