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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSteuerbonus für Ehrenamtliche8 Beiträge
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP448749
Datum22.12.2007 13:13      MSG-Nr: [ 448749 ]7867 x gelesen

Also im Klartext:
Funktionsträger wie Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Jugendwart, Wehrführer (oder vergleichbare) erhalten eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Diese ist bis zur Höhe von 2100 € / Jahr steuerfrei.
Klar ist dabei natürlich, dass damit nicht eventuelle Verdisntausfälle für Einsätze u.dgl. gemeint ist, diese müssen versteuert werden!

Alle übrigen aus "anderen" Vereinen können eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höge von 500 €/Jahr geltend machen.

Ist das soweit korrekt?



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 21.12.2007 21:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2007 01:19 ., Neu-Isenburg
 22.12.2007 12:34 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.12.2007 13:13 ., Speyer
 23.12.2007 17:41 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.12.2007 10:46 ., Remseck
 22.12.2007 12:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück

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