Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Ärztliche Einstellungsuntersuchung | 14 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 448804 |
Datum | 22.12.2007 16:10 MSG-Nr: [ 448804 ] | 13170 x gelesen |
Geschrieben von Christina Drexlmaier
Ist die Marcumartherapie ein Ausschlusskriterium für eine Ausbildung bei der BF?
Nein.
Wie das vom einzelnen Arbeitsmediziner ausgelegt wird, steht auf einem anderen Blatt. Dieser könnte natürlich sagen, das RISIKO ist höher und daher nicht vertretbar. Eine Studie von Levine et al. (2001) besagt, dass bei einer oralen Antikoagulation im Mittel mit 1-2 schweren Blutungskomplikationen auf 100 Behandlungsjahre gerechnet werden muss. Damit ist das Risiko zwar höher, aber m.E. vertretbar höher. Ansonsten muss sofort auch für Schreiner, Glaser, Kraftfahrer, Flaschner, Sportlehrer, Gerüstbauer usw. die Antikoagulation (Marcumar) als berufliches Ausschlusskriterium gelten.
Andreas
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 22.12.2007 02:56 |
|
., Gruibingen | |