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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSteuerbonus für Ehrenamtliche8 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen448968
Datum23.12.2007 17:41      MSG-Nr: [ 448968 ]7717 x gelesen

Geschrieben von Schindler MikeAlso im Klartext:
Funktionsträger wie Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Jugendwart, Wehrführer (oder vergleichbare) erhalten eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Diese ist bis zur Höhe von 2100 ? / Jahr steuerfrei.
Klar ist dabei natürlich, dass damit nicht eventuelle Verdisntausfälle für Einsätze u.dgl. gemeint ist, diese müssen versteuert werden!

Alle übrigen aus "anderen" Vereinen können eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höge von 500 ?/Jahr geltend machen.

Ist das soweit korrekt?


Nein, erst einmal, eine Aufwandsentschädigung soll einen Aufwand, den man hatte, entschädigen (z.B. Telefonkosten), die Höhe der Entschädigung steht in der Satzung (des Vereins, bei der Feuerwehr in der Satzung der Gemeinde).
Die Höhe der Entschädigung ist unbegrenzt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 500.- ? /Jahr steuerfrei. Für bestimmte Tätigkeiten (Betreuung, Ausbildung) gibt es einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 2100.- ?. Wenn also der Gerätewart, Kleiderwart oder wer auch immer eine (pauschale, monatlich gezahlte) Aufwandsentschädigung bekommt, ist sie bis 500.-? steuerfrei. Bei Wehrführern, Gruppenführern ist das etwas schwierig, denn ihre Tätigkeit umfasst ja auch Ausbildung, so das manche Finanzämter das Anteilig sehen. Für reine Ausbildung (Kreisausbilder, Erste-Hilfe-Ausbilder, Sport-Übungsleiter ect.) und für betreuerische Tätigkeit (JF-Wart, JF-Betreuer) beträgt die steuerfrei Höhe 2100.- ?.
Übrigens, auch von der Gemeinde für geleistete Dienste (BSW ect.) als Aufwandsentschädigung ausgezahlte Beträge, die dann aber in die Kameradschaftskasse fließen, gelten als ausgezahlt!

Gruß
Heinrich



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