Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr | 36 Beiträge |
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 449039 |
Datum | 24.12.2007 11:46 MSG-Nr: [ 449039 ] | 12504 x gelesen |
Infos: | 23.12.07 Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr - Stand Januar 2008
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehr
Feuerwehr
Rettungsdienst
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Staffellöschfahrzeug
Einsatzleitwagen
Kommandowagen
Geschrieben von Ingo zum Felde* Wiso soll der RTW nach 15 min die FW aber nach 10 min beim PKL eintreffen?
Die FW, die nach 10 Min. beim PKL eintriffen soll, brauch noch keinen Hilfeleistungssatz zu haben. Ihre Aufgabe ist v.a., eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern, d.h.
-Absicherung (Folgeunfälle)
-Brandschutz (auslaufender Kraftstoff)
-Zugangsöffnung für RD (evtl. Glasmanagement erforderlich)
Geschrieben von Ingo zum Felde* Wiso sind für div. Sonderfahrzeuge (unterschiedliche) Eintreffzeiten definiert für den zweiten Hilfeleistungssatz aber nicht.
Diese Eintreffzeit ist faktisch definiert. Es wird davon ausgegangen, dass den 2. Hilfeleistungssatz der RW mitbringt, dessen Eintreffzeit ist mit 25 Min. angegeben.
Geschrieben von Ingo zum Felde* Ist es wirkich so das in jeder 500EW Gemeinde ein StLF10/6 (oder MLF oder maxi TSF-W) vorgehalten werden?
Es wird wohl finanziell kaum möglich sein, ein Fahrzeug dieser Grössenordnung in solch kleinen Ortschaften vorzuhalten. Es ist als Mindestausstattung einer Gemeindefeuerwehr ein LF10/6, bei sehr kleinen Gemeinden ein TSF-W oder StLF angegeben. Gemeint ist hier die Wehr einer selbstständigen Gemeinde, also nicht Abteilungswehr. Allerdings kenne ich in BWÜ keine selbstständige Gemeinde, die weniger als 500E hat. Alle derartigen Ortschaften dürften in BWÜ mittlererweile Ortsteile einer grösseren Gemeinde sein.
Geschrieben von Ingo zum Felde* Wiso braucht man für 2 Gruppen = 1 Zug keinen ELW?
Für einen Zug braucht man nicht zwingend einen ELW mit seiner ganzen, teuren fernmeldetechnischen Ausrüstung, sondern lediglich einen Zugführer. Und dieser kann auch in einem anderen Fahrzeug (z.B. KdoW, MTW) zum Einsatzort kommen.
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