DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Tach, Post!
Geschrieben von Hanswerner KöglerM.W. steht in der DIN:
"...die dieser Norm entsprechen, dürfen mit dem Verbandszeichen "DIN" gekennzeichnet
werden. Die Nutzung des Verbandszeichens ist registrierungspflichtig. Die Registrierung erfolgt durch DIN CERTCO..."
Ich (als gesetzestreuer Staatsbürger ;-)) lese hier heraus, das ich erst nach Beantragung/Registrierung genau dieses darf.
Ich habe die aktuelle Ausgabe von DIN 14827 nicht, aber in der alten DIN 14827:1994-01 steht unter Punkt 7 "Kennzeichnung"
Schlauchtragekörbe, die den Anforderungen dieser Norm entsprechen, dürfen eigenverantwortlich vom Hersteller mit dem Verbandszeichen "DIN" gekennzeichnet werden.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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