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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall mit privat PKW bei Anfahrt zum GH | 12 Beiträge | ||
Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 450819 | ||
Datum | 01.01.2008 18:39 MSG-Nr: [ 450819 ] | 8631 x gelesen | ||
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Hallo Kevin, Geschrieben von Kevin Schubert Ich hab nur etwas "Angst" weil mir eben ein Kollege gesagt hat, das die Gemeinde das nicht zahlen muss! in NRW ist das eindeutig: Die Gemeinde zahlt. Steht im Feuerschutzgesetz. Dem FM darf duch seine Tätigkeit kein Nachteil entstehen. Schäden sind zu ersetzen. Dürfte also auch in Ba-WÜ so sein. Herzliche Grüße, Ludger | ||||
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