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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfallschutzbelehrung | 9 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 452133 | ||
Datum | 04.01.2008 17:07 MSG-Nr: [ 452133 ] | 10806 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Quilitzsch Daniel Wie führt ihr die so durch UVV-Belehrung führt man als verantweortungsvoller JF-Betreuer immer durch, bei jeder Tätigkeit im JF-Dienst sind die JF-Angehörigen auf Unfallgefahren und ihre Vermeidung hinzuweisen. Von einer schematischen Belehrung z.B. am Jahrebeginn mit der Verlesung diverser §§ halte ich nicht. Sinnvoll als UVV-Unterricht in der JF kann sein, dass man den Kids als Gruppenselbstarbeit z.B. die Themen UVV- Auf den Weg ins und beim JF-Dienst im FW-Gerätehaus. UVV-Bei Übunhgen UVV-Beim Zelten und Ausflügen vorgibt. Die JF-Angehörige sollen dabei die Gefahren auflisten und Vorschläge zur Vermeidung finden und dem Rest der Gruppe vortragen. Der JF-Bereuer muss hier moderieren und ggf. auf vergessene Gefahren und ihre Vermeidung hinarbeiten oder hinweisen und fehlerhafte Darstellungen korrigieren. Früher gabs im "Lauffeuer" auch eine serie "UVV in der JF" mit BIldern über Gefahren etc. Diese Bilder haben wir einlaminiert und nehmen sie als Aufhänger/Anregung zur UVV speziell bei jüngeren JF-Angehörigen. Material zur UVV gibts auch von den Feuerwehrunfallkassen wie z.B.: " Hier ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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