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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wieviele Ausbildungsstunden im Jahr | 111 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 452668 | ||
Datum | 06.01.2008 15:59 MSG-Nr: [ 452668 ] | 62915 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans Rebmann Die Hauptversammlung gilt da auch als Übungstermin. Bei einigen gelten auch Hydrantenkontrollen, Reingungsdienste oder sogar die Teilnahme an Festen als verwertbare "Übungsdienste". *arrrggghhh* Geschrieben von Hans Rebmann Erst wenn man weniger als die vorgeschriebenen neun Übungen im Jahr hat wird man drauf angesprochen. Und angesprochen heißt vermutlich noch lange nicht, daß es Folgen haben wird. MkG Marc Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich: "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich." "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln." Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG | ||||
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