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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wieviele Ausbildungsstunden im Jahr | 111 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 452705 | ||
Datum | 06.01.2008 19:24 MSG-Nr: [ 452705 ] | 62559 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Man wird jedoch nicht dazu in der Lage sein auf jedes Einzelschicksal Rücksicht nehmen zu können. Vorübergehende Einschränkungen in der Fortbildungsteilnahme werden dann früher oder später dazu führen müssen, daß ein Einsatzverbot ausgesprochen wird, welches erst dann wieder aufgehoben wird, wenn die zeitweise Einschränkung in der Fortbildungsteilnahme nicht mehr existiert. Bei längerfristigen oder dauerhaften Einschränkung in der Fortbildungsteilnahme wird man sich dann jedoch von dem FA trennen müssen. Wobei man dann aber mit einfliessen lassen muss a) wie oft passiert das (erstes Jahr, xtes Jahr) b) wie ist das sonstige Interesse des FM (nein, nicht die Geselligkeit c) wirkt er an anderen Diensten mit (Ausbilder, Füllmaterial für die TM Ausbildung) d) in welche Rahmen wird die Stundenzahl unterschritten (2h oder 20h) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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