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RubrikSonstiges zurück
ThemaVollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen201 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz452811
Datum07.01.2008 11:40      MSG-Nr: [ 452811 ]132103 x gelesen
Infos:
  • 17.06.11 FwVO RLP [2010] mit Anlage 1 & 2 & 3
  • 07.12.09 Neuentwurf FwVO RLP [2009] Anlage 1 & 2
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2007]
  • 16.11.07 Vollzug FwVO RLP [2005]
  • 16.11.07 Protokoll der Sitzung der U-PAG 2 "Mindestausstattung für B+T-Gefahren" am 4.7.07
  • 16.11.07 Anlage 3

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  • Hallo,

    das hat wohl weniger mit "Einzelfällen" sondern eher mit der bisherigen Vorgehensweise zu tun.
    Die Zuschußbewilligungen für LF10/6, LF16/12, TLF16/45-W, TLF24/50 und TLF16/25 sind eben noch Altlasten, die nach den vorherigen Regularien beantragt wurden. Sofern die von den Kommunen nicht explizit umgestellt werden, laufen die weiter und werden i.d.R. auch noch so bewilligt. Nur bei Neuanträgen geht's nach neuen Normen und Richtlinien. Da aber diese neuen Vollzugsverordnungen erst 2005 bzw. 2007 in Kraft traten, stellenweise aber noch Zuschußanträge aus 2003-2005 offen sind, zieht sich das eben ein wenig, bis nur noch nach neuer Richtlinie beschafft und bezuschußt wird.

    Gruß,
    Michael



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