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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaErkennbarkeit von Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789:200715 Beiträge
AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW453442
Datum09.01.2008 15:33      MSG-Nr: [ 453442 ]8625 x gelesen
Infos:
  • 09.01.08 Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung (NRW)

  • Geschrieben von Ulrich CimolinoDas widerspricht dann der Empfehlung im Anhang A der DIN EN 1789, da ist weiß oder gelb (1016) als Grundfarbe empfohlen.
    Der Erlass ist von 2002. Die EN 1789 von 2003 bzw. 2007.
    Wer muss sich nach wem richten? Und müssen alle Erlasse (welche das RettG NRW konkretisieren) bei Änderungen von Normen überarbeitet werden?

    Geschrieben von Erlass von 20024
    Die DIN EN 1789 enthält keine Regelungen zur Farbgebung an Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeugen. Aufgrund ihrer besonderen Aufgaben ist eine besondere Kenntlichmachung dieser Fahrzeuge notwendig, um die Patientinnen, Patienten und das Personal des Rettungsdienstes zu schützen. Die optischen und akustischen Sondersignale reichen erfahrungsgemäß nicht aus, um die Rettungsdienstfahrzeuge gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen rechtzeitig und deutlich kenntlich zu machen. Es ist daher erforderlich, diese Fahrzeuge zusätzlich dirch eine besondere Farbgebung zu kennzeichnen. Hierfür hat sich die Farbe leuchtrot , glänzend (RAL 3024) kombiniert mit weiß, glänzend (RAL 9010) als besonders geeignet erwiesen. Diese einheitliche Farbkombination ist in der Bevölkerung langjährig als Warn- und Signalfabre be- und anerkannt; andere Farben wie z.B. schwefel - oder eurogelb werden nicht mit dem Rettungsdienst in Verbindung gebracht und können daher zu Irritationen führen. Außerdem wird mit der o.g. Farbkombination die größtmögliche Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erreicht und eine zusätzliche Signalwirkung auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und -innen ausgeübt.

    4.4
    Der rettungsdienstliche Aufgabenträger kann den freiwilligen Hilfsorganisationen auf Antrag, soweit sie gem. 13 RettG NRW im organisierten Rettungsdienst als Verwaltungshelfer mitwirken, für ihre Krankenkraftwagen nach § 3 Abs. 1 und 2 RettG NRW die Farbe elfenbein glänzend, Farbe RAL 1014 nach Farbregister 840 HR zugestehen.


    Also eigentlich ist dem Erlass nach hellelfenbein für KKW nur auf Antrag und Genehmigung zuzugestehen. Weiß und leiuchtrot sollten eigentlich das Bilder der KKW prägen - und das einheitlich.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWobei m.E. schlicht der Kontrast weiß-leuchtrot besser zu sehen ist als gelb-leuchtrot...
    Das sieht der Erlass ja auch nicht anders.

    Gruß
    Ilan



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     09.01.2008 10:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2008 10:31 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     09.01.2008 10:46 Ingo7 z.7, LK Harburg
     09.01.2008 11:02 Chri7sto7f S7., Vilseck
     09.01.2008 11:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2008 12:19 Ilan7 N.7, Wuppertal
     09.01.2008 12:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2008 15:33 Ilan7 N.7, Wuppertal
     22.09.2009 09:51 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     22.09.2009 10:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.09.2009 13:00 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     22.09.2009 13:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.09.2009 13:43 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     22.09.2009 13:59 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach
     22.09.2009 14:01 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach

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