Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | NEF-Fahrer Qualifikation | 54 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 453461 |
Datum | 09.01.2008 16:58 MSG-Nr: [ 453461 ] | 18219 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Krankenhaus
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Matthias Ott
kann man alles Regeln - daher bei uns RS mit mindestens 2 Jahren RTW auf dem Buckel. Ist wesentlich billiger und mehr zahlt auch niemand...
OK. Gibts ja wahlweise auch mit RettAss auf RS-Stellen, die dann auch so bezahlt werden. (auch wenn der Unterschied tatsächlich nicht besonders groß ist.)
Geschrieben von Matthias OttIst in Hessen - zumindest in Rhein-Main - inzwischen die Regel. Daraus ergeben sich umfangreiche "Standards" die zu kennen man schon eine etwas längere "Einlesphase" benötigen würde, wenn man nicht ständig auf dem Laufenden gehalten wird.
Klar. Mitlerweile hat sich auch in meinem Heimatkreis etwas getan.
Geschrieben von Matthias OttUnd das alles dem NA so zu "präsentieren" dass der auch noch selbsständig entschiedungen mit einigermaßen Plan treffen kann ist schon eine große Aufgabe - egal ob für nen RA odern nen RS.
Ja. Ich halte es aber auch für eine elementare Aufgabe, die der RA hat. Es gibt ja genausogut die Möglichkeit, dass ein fremder Notarzt (Nachbarkreis oder aus der Luft) kommt. Ein RA ist eben mehr als nur eine reine Assistenzkraft.
Geschrieben von Matthias OttDaher sollte der NA über entsprechende Kenntnisse selbst verfügen.
Du wirst von mir keine Widerworte hören. Ich sehe das genauso. Aber es gibt vielerorts eben diese Inseln, wo der NA entweder nur sein eigenes KH kennt oder er auf Honorarbasis zwei Schichten im Monat fährt. Besonders heftig ist das dann auf den Dornröschenwachen.
Geschrieben von Matthias Ott
Das wäre dann etwas was man im Rahmen von "QM" als eines der ersten Dinge angehen sollte...
Ja. Passiert auch.
Es gibt dann aber auch die "Arsch-der-Welt-Wachen", wo der NA als Selbstfahrer (niedergelassener HA bestenfalls mit Arzthelferin) zum Einsatz kommt. Da reden wir von Einsatzzahlen <2 pro Tag. Die Alternative wäre: Kein Arzt bzw. mindestens 25 km Entfernung. (ich dachte früher auch immer, dass es sowas nicht mehr gibt...)
Geschrieben von Matthias Ott
Schreib mal wenigstens den Link - da muss ich verpasst oder vergessen haben...
PN
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 08.01.2008 13:48 |
|
., Saal a.d. Donau | |