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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stärkemeldung in Bayern | 17 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 453479 | ||
Datum | 09.01.2008 17:55 MSG-Nr: [ 453479 ] | 8395 x gelesen | ||
Hi Dazu kann ich dir sagen, alles was im Besitz oder besser im regelmäßigen Gebrauch ist sollte erfasst werden. Es gibt immer wieder Feuerwehren, oder Teileinheiten die sich auf privatem Wege Ausrüstungsgegenstände beschaffen. Geht es um Dinge wie Rüstsätze Kettensägen oder Ähnliches werden solche häufig in einer Erfassung verschwiegen, weil man der Meinung ist dass es sich ja dabei um persönliche Beitzgegenstände der Einheit und nicht der Gemeinde handelt. Das Problem ist allerdings, dass dann bei Unfällen mit den Gerätschaften die Geimeinde auch nicht haften muß da sie diese Ausrüstung nie beschafft hat. Es sollten alle gerätschaften gemeldet werden auch wenn sie durch die Einheiten selbst beschafft wurden. Vor allem können sie so regelmäßig durch die Gemeinde gewartet werden, und instantgesetzt. Für die anfallenden Kosten ist dann in der Regel die Gemeinde zuständig. Wichtig ist, dass für alle verwendeten Gegenstände ein Herkunftsnachweis vorhanden sein sollte, um zu verhindern dass vielleicht mal was genutzt wird was vieleicht auf nicht legalem Wege in die Einheit kam, und bekanntlicher Weise ja Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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