Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Hauptamtliche Wehrführer einer freiwilligen Feuerwehr | 48 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 454703 |
Datum | 13.01.2008 23:32 MSG-Nr: [ 454703 ] | 17106 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Abend
Geschrieben von Christof Strobl
aber kann eine FF nicht darauf bestehen dass der Wehrführer gewählt wird?
In BaWü nicht, dort steht im FwG § 8:
"§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr
(3) Vor der Bestellung hauptberuflich tätiger Feuerwehrkommandanten, abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter ist der Feuerwehrausschß, bei hauptamtlich tätigen Abteilungskommandaanten und ihren Stellvertretern auch der Abteilungsausschuß zu hören.
Der Feuerwehrausschuß, ein von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewähltes Gremium, ist als nur vor der Bestellung des HA-Kommandanten zu hören, die Gemeinde bestellt ihn, das kann mit oder ohne positives Votum des Ausschußes geschehen. Die FF muss mit dem danach bestellten HA-Kommandanten auskommen (oder auch nicht), den hat sie jedenfalls mal eine Zeit.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.01.2008 20:10 |
|
Dani7el 7H., Schriesheim |
| 13.01.2008 20:24 |
|
., Kirchheim unter Teck |
| 13.01.2008 20:59 |
|
Dani7el 7H., Schriesheim |
| 13.01.2008 21:15 |
|
., Kirchheim unter Teck | |