Moin,
das Asbest nicht brennen kann ist mir auch bekannt, aber gerade Asbestzementprodukte können bei extremer Hitze explodieren.
Es ist komisch das es in Deutschland gerade auch für die Feuerwehr für alles Vorschriften gibt gerade im Bereich Gefahrgut,nur für gewisse Sachen nicht.
Da ich selbst die TRGS 519 habe bin ich leider schon öfters bei der Feuerwehr mit Ihrer Handhabung mit Asbest angeeckt. Bestes Beispiel: Gebäudebrand abgelöscht, war zur Entsorgung von herumliegenden Asbeststücken beauftragt wurden. Fachmänisch hatte ich mein Einwegoveroll, Partikelmaske usw. auf, da im Bereich der Asbestwandverkleidung es noch Qualmte wurde von der Feuerwehr ohne Atemschutz und ohne die Platten zu befeuchten die Platten mit der Axt zerschlagen.
Da meines wissens Asbest genau so gefählich ist wie andere Atemgifte nur halt die Auswirkungen erst nach ca. 15 Jahren auftreten kann und dieses meist dann tödlich endet müßte doch was geben wo die Handhabung damit genauer erklärt wird.
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