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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptamtliche Wehrführer einer freiwilligen Feuerwehr | 48 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 455176 | ||
Datum | 15.01.2008 12:33 MSG-Nr: [ 455176 ] | 17080 x gelesen | ||
Hallo, 1. Ist die Wahlperiode 6 Jahre 2. Ist der Wehrführer/ Stadtbrandrat Beamter, war das vorher und ist es immer noch. Deshalb, auch wenn man selbst sich etwas nicht vorstellen kann, heißt das nicht, das jemand Anderes das ebenfalls nicht kann. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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