Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptamtliche Wehrführer einer freiwilligen Feuerwehr | 48 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 455179 |
Datum | 15.01.2008 12:46 MSG-Nr: [ 455179 ] | 17133 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thomas Edelmann1. Ist die Wahlperiode 6 Jahre
2. Ist der Wehrführer/ Stadtbrandrat Beamter, war das vorher und ist es immer noch.
Deshalb, auch wenn man selbst sich etwas nicht vorstellen kann, heißt das nicht, das jemand Anderes das ebenfalls nicht kann.
Im Grunde ist es erstmal egal ob es 4 oder 6 Jahre sind auf die die Stelle befristet ist. Wichtig ist nur dass sie befristet ist.
Geschrieben von mir
Auch würde ich meinen Beamtenstatus nicht durch Kündigung aufgeben um eine 4 Jahresstelle als hauptamtlicher Wehrführer zu übernehmen. Das wäre äusserst kurzsichtig...
Ah, da hatte ich vergessen dazu zu schreiben: "Falls die Stelle nur eine TVöD-Stelle und keine Beamtenstelle ist, würde ich..."
Mein Fehler.
Würdest Du einen sicheren Beamtenstatus aufgeben um eine Stelle zu bekleiden die Du vielleicht für 6 Jahre hast und dann wieder auf der Strasse stehst?
Würdest Du als Beamter eine Versetzung zu einer FF beantragen obwohl Du weisst, dass Du in 6 Jahren eventuell auf der Strasse stehst?
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| 13.01.2008 20:10 |
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Dani7el 7H., Schriesheim |
| 13.01.2008 20:24 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 13.01.2008 20:59 |
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Dani7el 7H., Schriesheim |
| 13.01.2008 21:15 |
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., Kirchheim unter Teck | |