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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Wahl des Kommandanten und Stellvertreter in Bayern | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 455329 | |||
Datum | 15.01.2008 21:29 MSG-Nr: [ 455329 ] | 5467 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Eichinger Da hast du Recht, i wollt etz etz etz ned alles durchschmökern sondern eigentlcih konsrtuktive Meinung! Och, ich halte das schon für sehr konstruktiv und vor allem für nachhaltig. Das Thema rechtliche Grundlagen zieht sich ja bekanntlicherweise durch alle Laufbahnlehrgänge. Und entweder man hat es schon gelernt, braucht für seine weitere Feuerwehrlaufbahn oder es dient als eine Auffrischung für die jetzige Ebene. kann also nicht schaden da ab und zu mal reinzuschauen. Ist ja auch nicht so, als wäre dieser Punkt in dem Gesetz so unverständlich formuliert. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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