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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzbescheinigungen6 Beiträge
AutorJan 8N., Ratingen / NRW456141
Datum18.01.2008 18:56      MSG-Nr: [ 456141 ]5237 x gelesen

Wir bescheinigen den im Einsatz gewesenen Kameraden natürlich den Einsatz. Wir haben aber auch einen Familienvater, der für Dienstabende Kinderbetreuung geltend macht, da seine Frau arbeitet und er sonst nicht seiner Pflicht zur Teilnahme am Dienst nachkommen könnte. Ich weiss nicht wie andere das sehen, aber ich finde das ist völlig ok, da das Ehrenamt dadurch eine Anerkennung findet.

Gruß Jan


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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 18.01.2008 18:27 = an7ony7m =7 a7., 3
 18.01.2008 18:56 Jan 7N., Ratingen
 19.01.2008 13:05 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 18.01.2008 19:06 Phil7ip 7G., Leipzig
 19.01.2008 14:45 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 03.02.2008 16:34 Sven7 T.7, Monheim

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