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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Landesfeuerwehrschule
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzbescheinigungen6 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen456360
Datum19.01.2008 14:45      MSG-Nr: [ 456360 ]5084 x gelesen

Geschrieben von = anonym = Nun die Frage:
Im Falle eines Alarms, gehen alle zum Einsatz, jedoch Einer bleibt zu Hause bei dem aufsichtspflichtigen Kind.
Nun dauert der Einsatz länger als erwartet. Alle Drei müssten zur Arbeit/in die Schule. Die Fw. stellt dafür Einsatzbescheinigungen für Arbeitgeber/Schulen aus.

Kann man dem zu Hause gebliebenen Kameraden auch eine Bescheinigung ausstellen, trotz dass dieser nicht beim Einsatz „anwesend“ war; aber selbst auch seiner Arbeit/Unterricht nicht nachgehen konnte, wegen der Pflege des Kindes?


Die Frage ist, braucht das Kind ständige Pflege/Betreuung? Dann gib es auch in den Sozialgesetzen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn die Betreung nicht gewährleistet ist, i.d.R. 10 Arbeitstage. Dann kann man es auch über diese Schiene laufen lassen.

Könnte es, wenn man es so machen würde wie bei Frage 1, Probleme mit der Stadt geben, wegen der Kostenerstattung (Arbeitgeber)?

Ich weiß nicht, wie es bei euch geregelt ist (ich nehme mal an, da du vom FSHG schreibst, NRW), aber bei uns in Nds hat man einen Anspruch auf Erstattung der Betreungskosten bei Lehrgängen an der LFS, ähnliches sollte es auch für Einsätze geben

Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden?
So etwas kann man auch schon im Vorfeld mit der Schule /dem Lehrer klären, das sollte eigendlich kein Problem machen.

Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)?

Schon mal bei der Gemeinde oder der Feuerwehr nachgefragt? Evtl. auch mal bei der Frauenbeauftragten der Gemeinde anfragen.

Gruß
Heinrich



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 18.01.2008 19:06 Phil7ip 7G., Leipzig
 19.01.2008 14:45 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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