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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer darf eine Brandschutzwache machen?? | 8 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 456454 | ||
Datum | 19.01.2008 19:37 MSG-Nr: [ 456454 ] | 7160 x gelesen | ||
Mahlzeit hier geht es sicherlich um Brandsicherheitswachen im gewerblichen Bereich z.B. bei Schweißarbeiten. Was die jeweilige Firma sich an Qualifikationen vorstellt muss man dort nachfragen. Nur warum sollte man das seinem Zugführer sagen? Was soll der machen? Es verbieten? Einem das Feuerwehrwissen "blitzdingsen"? Denn mit der Stadt habe ich kein Arbeitsverhältniss ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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