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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit Studium in den mittleren Dienst? | 15 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Sprockhövel / NRW | 456762 | ||
Datum | 21.01.2008 07:20 MSG-Nr: [ 456762 ] | 6237 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Andreas Bräutigam--- Ob allerdings Dein Studium als gleich- oder höherwertig im Vgl. zu einer Berufsausbildung angesehen wird, muss letzlich jede Einstellungsbehörde selber entscheiden. So richtig gleichwertig ist es halt nicht. Da stimme ich dir zu. Interessant hierzu dürfte sein, dass im Gravier-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (1985) der Begriff Berufsausbildung auch ein Hochschulstudium erfasst/ einschließt (wenn Studenten im Rahmen des Studiums eine Qualifikation für einen bestimmten Beruf oder eine Beschäftigung erwerben). | ||||
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