Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge |
Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 456767 |
Datum | 21.01.2008 08:49 MSG-Nr: [ 456767 ] | 10924 x gelesen |
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Andre Koch
Die übliche Gretchenfrage: Wie definiert sich der Gefahrenbereich?
Servus,
Lage des Verteilers bei Brandeinsätzen = Beginn des Gefahrenbereichs. Ich habe weniger ein Problem Jugendliche bei Einsätzen mitzunehmen, sie sollen ja was lernen. Azubis im "wirklichen Leben" müssen auch notwendige Arbeiten an Maschinen, auf dem Dach, im Kanalgraben durchführen, Sie müssen auch was lernen und Feuerwehrler sollten auch was lernen. Natürlich nicht auf dem Erstangreifer, nicht im RW, aber ansonsten ist das Ausrücken mit 16 glaube ich schon in Ordnung.
Mfg
Franz W.
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