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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 456825 | ||
Datum | 21.01.2008 17:06 MSG-Nr: [ 456825 ] | 10905 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Koffler Und Jugendliche.. für die es nunmal ein separartes Gesetz gibt weil sie besonderen Schutz bedürfen, müssen um an einem Einsatz teilnzunehmen, in der Jugendfeuerwehr sein. In diesem Falle ist dann, wie oben erwähnt, Jugendlicher = Jugendfeuerwehrmann. leider stimmt das flächendeckend auch nicht. Ein evtl. vorhandener JF-Background spielt (in RLP) für 16-18 jährige keine Rolle. Gruß, Sebastian | ||||
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