Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Darf Magnethorn und Drucklufthorn gleichzeitig betrieben werden? | 4 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 456856 |
Datum | 21.01.2008 19:32 MSG-Nr: [ 456856 ] | 3471 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Nein darf es nicht.
Es muß sogar technisch unterbunden werden, daß beide gleichzeitig laufen können.
Ein Blick in die StVZO hilft weiter
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(3) 1Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. 2Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. 3Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
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