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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDarf Magnethorn und Drucklufthorn gleichzeitig betrieben werden?4 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern456856
Datum21.01.2008 19:32      MSG-Nr: [ 456856 ]3471 x gelesen

Nein darf es nicht.
Es muß sogar technisch unterbunden werden, daß beide gleichzeitig laufen können.

Ein Blick in die StVZO hilft weiter

§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(3) 1Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. 2Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. 3Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.



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 21.01.2008 19:11 Jojo7 d.7, Augsburg
 21.01.2008 19:26 ., Kirchheim unter Teck
 21.01.2008 19:32 ., Neuburg
 21.01.2008 19:36 Lars7 W.7, Osnabrück

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