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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDarf Magnethorn und Drucklufthorn gleichzeitig betrieben werden?4 Beiträge
AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen456858
Datum21.01.2008 19:36      MSG-Nr: [ 456858 ]3463 x gelesen

Hallo, darf nicht - nur eines zur Zeit. Muss entsprechend geschaltet werden.

§ 55 III StVZO:

Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.



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 21.01.2008 19:11 Jojo7 d.7, Augsburg
 21.01.2008 19:26 ., Kirchheim unter Teck
 21.01.2008 19:32 ., Neuburg
 21.01.2008 19:36 Lars7 W.7, Osnabrück

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