Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Sind bei 7 Ortswehren, 2 Stützpunktwehren Pflicht? | 34 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 456898 |
Datum | 21.01.2008 20:25 MSG-Nr: [ 456898 ] | 13067 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Moin,
die aktuelle MindStVO gibt's auf den Seiten der LFS'n zum Download. Formal ist sie soweit auch verbindlich einzuhalten (als MINDESTanforderung, nach oben _kann_ nach örtlichen Gegebenheiten auch mehr erforderlich sein, um eine angemesen ausgestattete Fw zu unterhalten, wie es das NBrandSchG verlangt), in der Realität interessiert es aber erst dann, wenn ursächlich durch Untererfüllung dieser ein vermeidbarer Schaden eingetreten ist...
Und dieser MindStVO nach sind zwei Stützpunkte zu unterhalten.
Ein herabstufen eine Stützpunkts dürfte aber formal möglich sein. Wobei es jetzt interessant wird, ob diese Herabstufung Gültigkeit hat, wenn dadurch die MindStVO nicht mehr eingehalten wird. Automatisch ungültig und somit weiterhin zwei Stützpunkte oder nur ein Verstoß der Kommune gegen geltende Vorgaben, aber dennoch wirksam? Ist aber letztlich auch egal was da auf'm Papier steht, wenn die Kommune meint, diesen Weg gehen zu wollen und einfach nicht mehr Mittel den Ortswehren bereitstellt.
Gruß,
Thorben
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 21.01.2008 19:51 |
 |
., Hahausen |
| 21.01.2008 19:57 |
 |
Mich7ael7 S.7, Beeskow |
| 21.01.2008 20:12 |
 |
., Hahausen |
| 21.01.2008 20:25 |
 |
Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS | |