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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Musterjugendordnung Bayern | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 456979 | ||
Datum | 22.01.2008 11:19 MSG-Nr: [ 456979 ] | 5347 x gelesen | ||
Hallo, Genau so wie ihr das habt würde ich mir das auch vorstellen, nur ob sie so noch nach dem KJHG gültig ist? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Orginaltext: Absatz I Musterjugendordnung/Bayern DAS FETT geschriebene beachten.... I . Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ...... bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ....... begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt. Die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... ist mit Annahme dieser Jugendordnung anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. § 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Art. 20 Abs. 4 Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Sie leistet Jugendarbeit im Sinne des § 11 KJHG. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- mkg Christian -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | ||||
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