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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMusterjugendordnung Bayern6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern456979
Datum22.01.2008 11:19      MSG-Nr: [ 456979 ]5347 x gelesen

Hallo,

Genau so wie ihr das habt würde ich mir das auch vorstellen, nur ob sie so noch nach dem KJHG gültig ist?

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Orginaltext: Absatz I Musterjugendordnung/Bayern

DAS FETT geschriebene beachten....


I . Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ...... bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr ....... begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt. Die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... ist mit Annahme dieser Jugendordnung anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. § 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Art. 20 Abs. 4 Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Sie leistet Jugendarbeit im Sinne des § 11 KJHG.

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mkg Christian


-------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
Feuerwehr Garching a.d.Alz

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 22.01.2008 00:02 Chri7sti7an 7S., Garching
 22.01.2008 00:34 Bern7d S7., Röttenbach
 22.01.2008 00:53 Chri7sti7an 7S., Garching
 22.01.2008 10:23 Bern7d S7., Röttenbach
 22.01.2008 11:19 Chri7sti7an 7S., Garching
 22.01.2008 11:41 Bern7d S7., Röttenbach

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