News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Musterjugendordnung Bayern | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 456989 | ||
Datum | 22.01.2008 11:41 MSG-Nr: [ 456989 ] | 5216 x gelesen | ||
Hi Christian, dass weiss ich nicht. Ist ja jetzt auch schon ne zeitlang her und seitdem wurde die Jugendordnung nicht mehr verändert. Bei der Beschließung war sie auf den aktuellen Stand und wurde auch vom Kreisjugendring so anerkannt. Gruß, Bernd PS: Als erstes haben wir den Passus I . Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ...... bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an. geändert. Dass war auch im Sinne des KJR so. Gruß, Bernd Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|