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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMusterjugendordnung Bayern6 Beiträge
AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)456989
Datum22.01.2008 11:41      MSG-Nr: [ 456989 ]5216 x gelesen

Hi Christian,
dass weiss ich nicht.
Ist ja jetzt auch schon ne zeitlang her und seitdem wurde die Jugendordnung nicht mehr verändert.
Bei der Beschließung war sie auf den aktuellen Stand und wurde auch vom Kreisjugendring so anerkannt.

Gruß,
Bernd

PS: Als erstes haben wir den Passus I . Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr ....... gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ...... bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an.
geändert. Dass war auch im Sinne des KJR so.

Gruß,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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 22.01.2008 00:02 Chri7sti7an 7S., Garching
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