Tach, Post!
Geschrieben von Christian BergmannAber dann habe ich auf Seite fünf eine Bemerkung gefunden, die mich etwas stutzig machte. In dem Artikel "Zeitsprung: Sprungrettung" oben rechts steht im Text: "[...]Heutzutage sind Sprungtücher in Deutschland verboten. [...]"
Kann ich mir kaum vorstellen, zumal erst in 2004 die Norm (14151-2) diesbzgl. überarbeitet wurde.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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