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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | MANV im FSHG? | 4 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 457904 | ||
Datum | 26.01.2008 14:05 MSG-Nr: [ 457904 ] | 3920 x gelesen | ||
Geschrieben von Dominik Bernschneider Oder wird der MANV im Gesetz als Großschadensereignisse betrachtet ? Richtig, MANV ist kein Gesetzesbegriff. Er fällt allerdings darunter wie z. B. Hier ausgeführt: >>Wann liegt ein Großschadensereignis vor? Gemäß Gesetzesdefinition ist ein Großschadensereignis dann gegeben, wenn erhebliche Schäden durch ein Hochwasser, einen Chemieunfall, einen Großbrand, einen Massenanfall von Verletzten, einen Sturm, eine Seuche oder einen Terroranschlag verursacht wurden oder drohen und / oder von einem stark erhöhten Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung auszugehen ist.<< mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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