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Massenanfall von Verletzten
Massenanfall von Verletzten
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaMANV im FSHG?4 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü457904
Datum26.01.2008 14:05      MSG-Nr: [ 457904 ]3920 x gelesen

Geschrieben von Dominik BernschneiderOder wird der MANV im Gesetz als Großschadensereignisse betrachtet ?

Richtig, MANV ist kein Gesetzesbegriff.

Er fällt allerdings darunter wie z. B. Hier ausgeführt:

>>Wann liegt ein Großschadensereignis vor?

Gemäß Gesetzesdefinition ist ein Großschadensereignis dann gegeben, wenn erhebliche Schäden durch ein Hochwasser, einen Chemieunfall, einen Großbrand, einen Massenanfall von Verletzten, einen Sturm, eine Seuche oder einen Terroranschlag verursacht wurden oder drohen und / oder von einem stark erhöhten Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung auszugehen ist.<<


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 26.01.2008 11:17 Domi7nik7 B.7, Düsseldorf
 26.01.2008 14:02 Jan 7N., Ratingen
 26.01.2008 14:05 Jose7f M7., Bad Urach
 26.01.2008 16:21 Domi7nik7 B.7, Düsseldorf

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