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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kapnometrie - Stand der Notfallmedizin | 16 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 458237 | ||
Datum | 27.01.2008 22:19 MSG-Nr: [ 458237 ] | 6917 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Empfehlungen jede Menge, jedoch keine klar umrissene Vorgabe, bei der auch keine Ausreden der Bezahlenden und Verantwortlichen möglich sind. Die Kapnomatrie wird doch überall zum basismonitoring beameter Patienten gezählt. Ok, es steht vermutlich nirgendswo: "das Basismonitoring gilt auch für eine Beatmung im Retungswagen" und man müsste natürlich diversen Leuten noch die Bedeutung des Wortes "Basis" in diesem Zusammenhang erläutern. Ich kan mir nicht vorstellen dass in einem Gerichtsverfahren, und leider nur da wird sowas letztendlich zweifelsfrei festgestellt werden, ein Anästhesist oder Intensivmediziner die Frage "Können sie eine invasive Beatmung ohne ein Kapnometer vernünftig überwachen?" mit "ja" beantworten würde. Interessant wäre eine Studie (ggf. würde das für die Medizin auch als Dr.-Arbeit durchgehen?) in der unmittelbar nach der Übernahme die BGA-WErte von Patienten erfasst werden die beatmet vom Rettungsdienst übernommen wurden. Manuel, Kapnographie selbst vom platten Land her kennend. | ||||
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