Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Kapnometrie - Stand der Notfallmedizin | 16 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 458422 |
Datum | 28.01.2008 14:32 MSG-Nr: [ 458422 ] | 6998 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
1. Europäische Norm
2. Englisch
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Tobias LangbeinWürde das dann bedeuten, daß es beim Fehlen der Kapnometrie und Patientenschaden auf ein Organisationsverschulden hinausläuft?
Hallo,
da einen juristenfesten Patientenschaden zu konstruieren wäre sicherlich nicht einfach.
Nochmals, die EN-Norm für RTW Typ C sieht ab der neuen Fassung die Kapnometrie auf diesem Fahrzeugtyp vor. Dann werden sich die Juristen auch auf diesen Sachverhalt berufen.
Ergo, die Leistungserbringer im RD müssen Fahrzeuge dieser Art "zukünftig" (!!!), bei Verletzungsmustern die eine Beatmung erforderlich machen, zur Verfügung stellen. Bei einer Neubeschaffung "RTW Typ C" muss ein Kapnometer mit drin sein.
Warum willst Du denn den Leistungserbringern ein Organisationsverschulden vorwerfen, wenn die EN für NEF diese Messmethode nicht vorsieht und nirgendwo eine bindende Verpflichtung besteht?
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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