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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 458442 | ||
Datum | 28.01.2008 14:50 MSG-Nr: [ 458442 ] | 23953 x gelesen | ||
Steiche Geschrieben von Jürgen M@yer oha setzte "Gott Sei Dank" Nur wie können die schon Mittel einplanen wenn man noch nicht weiß was kommen soll? Oder wird immer erst geregelt das Geld da ist und dann was gekauft wird? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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