Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 458491 |
Datum | 28.01.2008 16:26 MSG-Nr: [ 458491 ] | 23680 x gelesen |
Katastrophenschutz
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Mahlzeit,
operative Kompetenzen sind aber andere als beispielsweise Richtlinienkompetenzen in der Frage welche Einheit wo aufzustellen ist wie. Was stellt man sich denn bitte unter "operativer Kompetenz" vor? Das kann doch meines erachtens allenfalls die bundesweite Disposition der Einheiten bei einer großen Schadenlage sein - und das wäre doch zu begrüßen.
Viel dringender wäre doch aber eine klare Kompetenz den Bundesländern Art und Umfang ihrer Vorhaltung im KatS zu diktieren. Das wäre aber IMHO nicht operativ?
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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