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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 458580 | ||
Datum | 28.01.2008 22:48 MSG-Nr: [ 458580 ] | 23795 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Das Ergebnis ist eben die "Wunschliste". Nicht ganz. Teil dieser Entwicklung ist auch, dass verschiedene Länder in der vergangenheit verschiedene Schwerpunkte im Aufbau ihres Landes-KatS gesetzt haben. Während einige Länder Löschfahrzeuge beschafft/bezuschusst haben, hat sich NRW z. B. verstärkt dem Aufbau der Einsatzeinheiten (und Vorgänger) gewidmet. Dadurch sind verschiedene "Fachdienste" in den Ländern unterschiedlich gut ergänzt worden. Jetzt versucht man halt durch die Wunschliste z. B. zu verhindern, dass einem Land, dass viel Betreuungsausstattung hat, noch mehr Betreuungsausstattung hingestellt wird, obwohl man eigentlich nötiger Löschfahrzeuge oder Schlauchwagen haben müsste. Ganz doof ist die Idee sicher nicht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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