Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 458605 |
Datum | 29.01.2008 02:09 MSG-Nr: [ 458605 ] | 23634 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Sebastian RakWas in etwa einem A10-Beamten entsprechen dürfte, also Einstieg gehobener Dienst.
Wo seht ihr da das Problem?
Dipl.-Ing. (FH), Mitte zwanzig, Single, keine Kinder, Lohnsteuerklasse 1.
TVöD E9: 2.061 €
Lohnsteuer: - 274,08 €
Solidaritätszuschlag: - 15,07 €
Krankenversicherung: - 147,37 € (AOK Rheinland)
Pflegeversicherung: - 40,19 (ab 01.07.2008)
Rentenversicherung: -205,07 €
Arbeitslosenversicherung: - 34,01 €
Gehst du mit 1345,21 € nach Hause. Dafür hast du fast 5 Jahre studiert und kannst in der Industrie locker 500 € mit nur wenig Glück mehr im Monat haben.
Was bleibt dem A10er (Zulagen)?
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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