Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Spiegelrettung war:Rentner im Krankenwagen vergessen | 16 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 458621 |
Datum | 29.01.2008 08:32 MSG-Nr: [ 458621 ] | 6528 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Heinrich BrinkmannAllerdings gibt es eine Verordnung aus den 90ern, die durch das Gesetz nicht aufgehoben wurde und immer noch gültig ist, und in der steht, das der KTW (für den qual. Krankentransport) mit zwei RS, der RTW mit RA und RS und das NEF mit RA besetzt sein muß und der höher Qualifizierte den Patienten betreuen muß.
Quelle?
Aus meiner Sicht gab es in Niedersachsen nur die in den Rettungsdienstplänen der Kreise gemachten Vorgaben.
Aus den bisher "2 geeigneten Personen" wurden eben " 2 Personen, 1 RS im Krankentransport, 1 RA in der Notfallrettung"
Gruß
Ingo
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| 09.11.2007 17:12 |
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Marc7us 7P., Rahden Rentner im Krankenwagen vergessen | |