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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 458757 | ||
Datum | 29.01.2008 19:09 MSG-Nr: [ 458757 ] | 23589 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Der Haushaltsausschuss des Bundestages fordert als Voraussetzung für den Kauf neuer Fahrzeuge der Typen LF10/6 und LF 20/16 im erweiterten Katastrophenschutz operative Kompetenzen für den Bund auf gesetzlicher Grundlage. ..." z.B. Einsatz der durch den Bund ausgestatteten Einheiten unter Führung des THW. Wäre wenn man die Kompetenzen im Bereich FüKom und den Vorteil der bundeseinheitlichen Struktur betrachtet im Sinne des Bürgers als Kunden so schlecht nicht... Wären wir dann aber selbst schuld dran. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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