Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | VOIP standalone Telefone auf dem ELW2 oder 3, bzw. FüKom-Fzg. | 24 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 459276 |
Datum | 31.01.2008 16:55 MSG-Nr: [ 459276 ] | 8122 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Bundesgrenzschutz umbenannt in Bundespolizei
Katastrophenschutz
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Christian FischerNein. Ich bitte nicht darum, ich klingele und ordne dann die Nutzung an ;-)
Mutig mutig, Christian.
Das ist aber auch einer der Gründe, weshalb es schon in den 60gern die Richtlinie 1R-59 der damaligen Deutschen Bundespost gab. Hierin wurden die Zugangsberechtigung und die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Fernsprechnetz durch das THW, BGS und BW (und für den KatS war es nur das THW) bei Katastrophenlagen geregelt.
Sinngemäß sagte diese aus, daß jeder Zugang bei geplanten Anlässen, wie Übungen usw. mind. 14 Tage vorher beantragt werden muß. Lediglich bei Ünglücksfällen oder Katastrophen ist eine nachträgliche Beantragung möglich. Wird ein bestehender TlnAs für die Mitnutzung verwendet, ist in beiden Fällen vorher Einvernehmen zur Genehmigung des TlnAS-Inhabers und den Abrechnungsmodalitäten herzustellen.
Eine Nutzung ohne Einverständnis des Anschlußinhabers ist nicht möglich.
Es gab zu Zeiten des Überganges von Deutscher Bundespost zur Deutschen Telekom AG keine Nachfolgeregelung.
Gruss
Jürgen Wenzel
Neue Ausgabe 12/07 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de
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