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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... | 42 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 459719 | ||
Datum | 02.02.2008 14:07 MSG-Nr: [ 459719 ] | 15153 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Weege
Ortsbrandmeisterchen wird aber ja auch nicht verknackt: Geschrieben von FUK an mich Davon ausgehend, dass die MuDA in den entsprechenden Gemeinden eingeführt ist, erfolgte mit Ernennung zum GemBM, OrtsBM oder KBM (Stellvertreter eingeschlossen) eine schriftliche Pflichtenübertragung vom Träger des Brandschutzes zur Führungskraft! Da die Führungspersonen einer Freiwilligen Feuerwehr in der Regel nicht über die erforderlichen Sachmittel verfügen, tritt eine Haftung – so die bisherige Rechtsprechung – nicht ein. Dennoch besteht eine Informationspflicht seitens der Führungsperson gegenüber der vorgesetzten Führungsperson bzw. gegenüber dem Träger des Brandschutzes. Es ist dringend zu empfehlen, dieser Informationspflicht - notfalls schriftlich - nachzukommen. Führungspersonen sind „Fachberater“. Gruß Lars **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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