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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Personengebundene Funkrufnamen ? | 86 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 459754 | ||
Datum | 02.02.2008 16:47 MSG-Nr: [ 459754 ] | 41747 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer da der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...) mal davon ausgehend dass 01 und 02 als Leiter bzw. Stellvertreter benannt sind - dann müssten alle in § 12 HBKG erfassten Funktionen die irgendwas leiten 01 und 02 heißen? Und wie verhält es sich mit den "Leitern" anderer Gliederungen als der Feuerwehr, meinetwegen dem Kreisbereitschaftsleiter des DRK, den KatS-Beauftragen usw. - auch alle XX/01? Und was wäre mit den Zugführern der KatS-Einheiten? Neugierige Grüße, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | ||||
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